A

-Mindestalter: 

  • 24 Jahre bei Direkterwerb
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

 

-Besitzdauer: unbefristet


-Eingeschlossen: A2, A1, AM

Krafträder  (Zweiräder,  auch  mit  Beiwagen)  mit  einem  Hubraum  von  mehr  als  50  cm³  und  einer  bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

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