B / BF17

Mindestalter: 

 

  • 18 Jahre       

 

 

  • 17 Jahre bei begleitetem Fahren

 

Eingeschlossen: AM, L


Besitzdauer: unbefristet

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen     AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr  als  3.500  kg,  die  zur  Beförderung  von  nicht  mehr  als  acht  Personen  außer  dem  Fahrzeugführer  ausgelegt  und  gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

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