Mofa

-Mindestalter:  
  • 15 Jahre
-Besitzdauer: unbefristet

Zum Führen eines Mofas ist kein Führerschein, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung sowie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h.

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