BE

-Mindestalter: 

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei begleitetem Fahren

 

-Erforderlicher Vorbesitz: B / BF17


-Besitzdauer: unbefristet

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden
Kombinationen übersteigen.

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