BE
-Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren
-Erforderlicher Vorbesitz: B / BF17
-Besitzdauer: unbefristet
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden
Kombinationen übersteigen.
