B / BF17

Mindestalter:


  • 18 Jahre       

 

  • 17 Jahre bei begleitetem Fahren

 

Eingeschlossen: AM, L


Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

Im In- und Ausland dürfen Fahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.

Ausbildungsumfang und Prüfung ist wie bei der Klasse B


Hinweis: Bei Aufstiegsklassen BE, dürfen nur AUTOMATIK-Fahrzeuge gefahren werden, außer es wird eine Prüfung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt.

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