B96

-Mindestalter: 
 

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei begleitetem Fahren

 

-Erforderlicher Vorbesitz: B / BF17


-Besitzdauer: unbefristet

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B

(Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse

von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250kg.

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