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Mindestalter:
  • 16 Jahre

Ausbildung Theorie
Grundstoff:
12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden

Ausbildung Praxis
individuell

Prüfung Theorie
30 Fragen (20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis) am PC

Prüfung Praxis
Keine Prüfung

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

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