AM

-Mindestalter: 
 

  • 15 Jahre


 

-Besitzdauer: unbefristet



Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen. Fahrräder mit Hilfsmotor die durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von    höchstens  4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

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